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Die Bewohnervertretung

Seit Juli 2005 sind österreichweit über 60 BewohnervertreterInnen für die Überprüfung von Freiheitsbeschränkungen gemäß Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) zuständig.

Alle unter das HeimAufG fallenden Einrichtungen müssen ab diesem Zeitpunkt Freiheitsbeschränkungen an die Bewohnervertretung melden.

Wenn Sie als Meldeberechtigter einer Einrichtung eine Freiheitsbeschränkung melden wollen, nutzen sie diesen Link: WEB und FAXformular für die Dokumentation und die Meldung

 

Anwendungsbereich des Heimaufenthaltsgesetzes

Das Heimaufenthaltsgesetz gilt in Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Tageszentren und in Krankenanstalten. In psychiatrischen Abteilungen kommen ausschließlich die Bestimmungen des Unterbringungsgesetzes zur Anwendung.

Administrative Vereinfachungen

Die Bewohnervertretung ist bestrebt, die durch das HeimAufG entstehende Arbeitsbelastung für ÄrztInnen und Pflegepersonal zu minimieren. Insbesondere bemühen wir uns um eine administrative Vereinfachung.

Kooperation zwischen den verschiedenen beteiligten Professionsgruppen

Die Bewohnervertretung ist bestrebt, eine gute Kooperationsbasis zwischen ÄrztInnen, Pflegepersonal, EinrichtungsleiterInnen und BewohnervertreterInnen zu etablieren.

Die Bewohnervertretung wird nicht bloß kontrollierend agieren, sondern durch intensive Kommunikation mit allen beteiligten Akteuren an der Entwicklung von konstruktiven Lösungen für die anstehenden Probleme arbeiten.

Die BewohnervertreterInnen sind von der Grundausbildung her SozialarbeiterInnen, diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, PsychologInnen, Sonder- und HeilpädagogInnen, BehindertenbetreuerInnen, SoziologInnen, JuristInnen und verfügen über facheinschlägige Berufserfahrung.

Um die unterschiedlichen Zugangsweisen und Erfahrungen aus den diversen Ausbildungen und Vorberufen bestmöglich nutzen zu können, werden sie in multiprofessionellen Teams arbeiten.

Abhängig von der Zahl der einlangenden Meldungen und der Intensität der vorgenommenen Freiheitsbeschränkungen nehmen die BewohnervertreterInnen dann unmittelbare oder stichprobenartige Überprüfungen vor.